- Analyse aller Arbeitnehmerfragen;
- Vorbereitung der mit der Einstellung sowohl im Rahmen der Arbeitsverhältnissen als auch im Rahmen der zivilrechtlichen Verhältnissen verbundenen Unterlagen, insbesondere: Arbeitsverträge, Aufträge, Wert-, Zusammenarbeits-, Managerverträge sowie sonstige Verträge, die Gegenstand der Einstellung darstellen; Wettbewerbsverbotsverträge; innerbetriebliche Regelungen, die an die individuellen Arbeitnehmerbedürfnisse angepasst sind, einschließlich Arbeits-, Vergütungs-, Arbeitsschutzordnungen, Ordnungen des Betriebsfonds für Sozialleistungen, Prämienordnung u.a.
- Beratung im Rahmen der Umstrukturierung der Beschäftigung sowie bei der Durchführung der Gruppenentlassungen und Verhandlungen mit den Gewerkschaften sowie bei der Lösung der Auseinandersetzungen,
- die Kanzlei leistet Beratung und vertritt die Mandanten im Rahmen bzw. wegen der Kontrolle der Staatlichen Arbeitsinspektion,
- Vertretung der Mandanten vor Gerichten aller Instanzen im Rahmen des Arbeitsrechts (einschließlich der Durchführung der Vergleichsverhandlungen) insbesondere im Rahmen der Vergütungsstreitigkeiten, Abfindungen, Schadensersatz wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, Schadensersatz sowie Renten wegen Gesundheitsschaden des Arbeitnehmers, darunter auch die die mit den Arbeitsunfällen verbundenen sind, als auch Streitigkeiten, die die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmer, Mobbing sowie Diskriminierung betreffen
Arbeitsrecht
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